Die Schufa ist eine Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und es gibt sie schon seit dem Jahr 1927. Mit ihrer Gründung wurde seinerzeit neutrale Instanz geschaffen, die Handelsunternehmen, Energieversorgern und Banken Auskünfte über Privatpersonen hinsichtlich ihrer Zahlungsverpflichtungen und ihrer Zahlungsmoral geben kann.
Schon zwei Jahre nach ihrer Gründung hatte die Schufa weit über 1,5 Millionen Daten von privaten Kunden gespeichert. Bis 1952 waren es regionale Organisationen, die sich dann zur Schufa Holding zusammenschlossen. In der Mitte der Neunziger Jahre ergänzte die Schufa ihre Leistungen, indem sie allen Verbrauchern, die bei ihr gespeichert sind, einen persönlichen Bonitätswert zuordnet.
Wem gehört die Schufa
Die Schufa hat mehrere Eigentümer, zu denen in erster Linie Banken und Kreditinstitute gehören. Daneben sind es aber auch große Handelsbetriebe und anderen Unternehmen, die Anteile an der Schufa halten. Die Aufgabe der Schufa besteht immer noch darin, die Banken und Handelsunternehmen vor Verlusten im Kreditgeschäft mit den privaten und gewerblichen Kunden zu schützen. Alle Informationen, die bei der Schufa gespeichert sind, bekommt die Schufa entweder von ihren Vertragspartnern selbst geliefert oder aus öffentlichen Verzeichnissen, wie dem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten. Die Schufa ordnet die Daten dann den entsprechenden Personen zu und speichert diese, um sie bei passender Gelegenheit, wenn ein Vertragspartner mit berechtigtem Interesse anfragt, an diesen weiterzugeben.
Die Schufa Klausel
Wer heute in Deutschland einen Kredit aufnehmen will, einen Handyvertrag abschließen oder eine Kreditkarte beantragt beziehungsweise ein Girokonto eröffnet, muss damit einverstanden sein, dass seine Schufa Auskunft angefragt wird. Wer nicht einverstanden ist, wird keinen Vertrag schließen und/oder kein Konto eröffnen können. Sobald heute beispielsweise eine Kreditanfrage bei einer Bank gestellt wird, wird ganz automatisch die Schufa des Kreditantragstellers eingeholt. Alle gespeicherten Auskünfte werden bewertet und mittels eines Kredit-Scorings wird das Kreditrisiko ermittelt.
Das Verfahren soll den Banken Sicherheit im Kreditgeschäft bringen. Das ist heute noch wichtiger als früher, weil sich die Geschäftspartner wie zum Beispiel der Kreditnehmer und der Kreditgeber nur in seltenen Fällen überhaupt noch kennen. Die Informationen, die bei der Schufa über die Verbraucher gespeichert sind, wurden ja, wie bereits beschrieben, von den Vertragspartnern selbst geliefert. Die Schufa ist praktisch nur der Dienstleister, der die Daten speichert und zur Verfügung stellt.
Welche Daten werden gespeichert
Zu den Daten, die bei der Schufa gespeichert werden, gehören zunächst allgemeine Informationen wie der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, der Geburtsort einer Person sowie seine aktuelle und frühere Anschriften. Des Weiteren Kreditgeschäfte, Leasingverträge, Girokonten- und Kreditkartenverträge, Telekommunikationsverträge und Handels- sowie Versandkundenkonten. Wobei das besondere Interesse der Anfragenden in der Regel darauf liegt, zu erfahren, ob es abweichendes Zahlungsverhalten beim Betroffenen gibt.
Die gespeicherten Daten werden zum Ende eines dritten Kalenderjahresende nach der Erledigung gelöscht. Dieses Verfahren beschränkt sich aber nur auf solche Daten, die nicht vertragskonform sind, sowie auf Forderungen mit Gerichtstitel. Kleinere Forderungen, die erledigt wurden, werden schon nach vier Wochen wieder gelöscht. Bei Girokonten, Kreditkarten und Handelskonten werden negative Daten erst dann bei der Schufa gelöscht, wenn das Vertragsverhältnis beendet wurde.
Schon seit April 2010 ist für eine Weitergabe der Daten des Kunden seine persönliche Einwilligung nicht mehr erforderlich. Ist die Schufa Auskunft einer Person, die einen Kredit aufnehmen möchte, nicht in Ordnung, wird die Bank den Kreditantrag entweder ablehnen oder im günstigen Fall zusätzliche Sicherheiten fordern.
Wer selbst nicht weiß, was in seiner Schufa steht und es gern wissen und überprüfen möchte, hat seit Juni 2010 einmal jährlich die Möglichkeit, eine kostenlose Eigenauskunft anzufordern.