Bekommt der Verbraucher Post vom Finanzamt so kann er sich in den meisten Fällen denken was ihn erwartet. Eine Steuernachzahlung ist fällig, das Geld aber nicht parat, gerade dann wenn es eine größere Summe ist. Damit die Steuerschuld fristgerecht bezahlt werden kann kommt ein Kredit für Steuerschulden in Betracht.
Die Aussichten
Die Steuerschulden können gegebenenfalls gestundet werden, wenn es sich um einen umfassenden Härtefall handelt. Der Steuerpflichtige kann aber nur mit einer Stundung rechnen, wenn er nachweisen kann, dass seine Existenz gefährdet. Sieht das Finanzamt das auch so, so kann der Steuerpflichtige die Steuerschulden in Raten an das Finanzamt abbezahlen. Zeigt sich das Finanzamt unnachgiebig, so muss ein Kredit für Steuerschulden aufgenommen werden.
Allerdings werden Kredite nur genehmigt, wenn die Bonität des Kunden das auch zulässt. Wer beispielsweise eine selbstständige Tätigkeit ausübt, der muss bei einem Kredit für Steuerschulden mit Schwierigkeiten rechnen. Banken sehen das Einkommen eines Selbstständigen als nicht stabil an. Ebenfalls hat der Existenzgründer Schwierigkeiten bei einem Kredit, denn es kann noch kein zuverlässiges Einkommen nachgewiesen werden.
Grundsätzlich, das sollte der Kunde wissen, wird die Bonität durch Steuerschulden beim Finanzamt reduziert. Banken stehen dann einem Kredit für Steuerschulden skeptisch gegenüber. Hier wäre zu raten, den Kredit nicht bei der konservativen Hausbank zu beantragen sondern sich auf dem freien Finanzmarkt umzusehen. Aber auch diese Banken vergeben keine Kredite ohne dass sie ausreichend gesichert sind. Kann ein ausreichend hohes Einkommen nicht nachgewiesen werden, so besteht die Option Sicherheiten der Bank anzubieten.
Man denke hier an einen zweiten Kreditnehmer oder an einen Bürgen. Auch Immobilien oder beleihbare Lebensversicherungen oder andere Wertsachen bieten sich als Kreditsicherung ebenfalls an.
Das Finanzamt und die Steuerschuld
Der Kunde sollte zudem beachten, wenn er zukünftig mit Nachzahlungen an das Finanzamt rechnen muss, sich rechtzeitig um finanzielle Reserven zu bemühen. Gerade der Selbstständige der vielleicht ein gutes Geschäftsjahr hatte, könnte sich eine Reserve schaffen, um damit zukünftige Steuerschulden zu bezahlen.
Weiß der Kunde, dass Steuernachzahlungen auf ihn zukommen und es sind keine Finanzen da, der sollte beizeiten etwas tun. So kann der Kunde, bei einem gut verlaufenen Geschäftsjahr, das mit Nachzahlungen von Steuern abschließt, sich eine Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommenssteuer beantragen. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September des nächsten Jahres ist keine Seltenheit und wird in den meisten Fällen auch genehmigt.
Allerdings sollte der Steuerpflichtige wissen, wer bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres seine Steuerklärung nicht gemacht hat, um damit eine Nachzahlung von Steuerschulden zu vermeiden, der sollte sich einen Steuerberater nehmen. Die Empfangsvollmacht kann dann an das Finanzamt geschickt werden. Die automatische Fristverlängerung entsteht damit.
Ein Kredit für Steuerschulden, wenn er aufgenommen werden muss, sollte schnellstmöglich beantragt werden. Wer das Finanzamt als Schuldner hat, kann davon ausgehen, dass sofort nach der ersten Mahnung eine Vollstreckung durchgeführt wird. Außerdem berechnet sich das Finanzamt jeden Monat 1 % der Schuldensumme als Säumniszuschlag. Geht der Kunde nicht auf die Steuerschulden ein, so kann er eine Anklage wegen Steuerhinterziehung erhalten.
Die Kreditlösung
Ist die Bonität des Kunden durch die Steuerschulden schon eingeschränkt, kann er nicht mit einem günstigen Kredit rechnen. Hier könnte ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge die fehlende Bonität aufwerten. Kann der Kunde einen zweiten Kreditnehmer benennen, so sollte dieser wissen, dass er für den Kredit haftet. Tritt der Fall der Fälle ein muss er ihn sogar bezahlen. Da das Finanzamt keine lange Wartezeit akzeptiert, sollte ein Kredit für Steuerschulden sofort nach Erhalt des Bescheides aufgenommen werden.
Wegen der schlechten Bonität könnte ein Auslandskredit eine gute Alternative sein. Diese Kreditart hat ein Kreditvolumen von bis zu 5.000 Euro als Kleinkredit. Bei dieser Kreditart ist die Schufa nicht relevant, der Kredit wird auch nicht eingetragen. Allerdings werfen diese Banken einen Blick in das öffentliche Schuldnerverzeichnis. Sind dort Offenbarungseide, Insolvenzen und Kreditkündigungen enthalten, so gibt es keinen Kredit für Steuerschulden.
Allerdings verlangen diese Banken ein festes und stabiles Einkommen. Ist der Schuldner selbstständig, so wird es keinen schufafreien Kredit geben. Hier zeigt die Bank strenge Vorgaben.
Ist die Steuerschuld hoch, so sollte der Kunde auf eine adäquate Absicherung des Kredites achten. Hier würde sich eine Restschuldversicherung anbieten. Damit der Kunde einen günstigen Kredit mit einem niedrigen Effektivzins erhält, kann er auch Sachwerte vorlegen. Dem Kunden wird empfohlen die Steuerschulden so schnell als möglich zu begleichen, da sich die Schuld auf die Bonität auswirkt.
Gibt es einen Anbieter, der einen Kredit für Steuerschulden mit entsprechender Kreditabsicherung genehmigt, so kann der Kunde den Kredit in monatlichen gleichbleibenden Raten zurückbezahlen. Um dem Kunden das Bezahlen der Raten zu erleichtern können diese an sein Einkommen angepasst werden.
Im Grunde genommen weigern sich Banken an Selbstständige einen Kredit auszubezahlen. Aber dennoch gibt es Banken die das tun. Dann muss der Kunde betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen, damit die Bank Einblick in sein Vermögen bekommt.
Wer sich für einen Ratenkredit entscheidet, der sollte einen Kredit-Vergleich durchführen. Damit kann der Kunde ersehen welcher Anbieter einen Kredit für Steuerschulden mit niedrigen Zinsen und Gebühren, aber auch eine gewisse Flexibilität anbietet. Geraten wird dem Kunden einen Vergleich zu starten, um auszuschließen dass er einen Kredit erhält, der viel zu teuer ist.