Ein Kredit für Unverheiratete kann durchaus realisiert werden, wenn der Kreditnehmer die Bedingungen der Bank erfüllt. Banken unterscheiden bei einer Kreditvergabe ob die Person verheiratet oder unverheiratet ist. Ist sie verheiratet, so muss der Partner den Kreditvertrag meist mit unterschreiben. Stimmt die Bonität einer Person die alleinstehend ist, so kann auch ein Kredit für Unverheiratete aufgenommen werden.
Der Kredit für Unverheiratete – die Aussichten
Allerdings kann eine Kreditaufnahme schwierig werden, wenn ein größeres finanzielles Vorhaben mit einem Kredit für Unverheiratete finanziert werden soll. Ist kein Partner da, der den Kreditvertrag mit absichert, so müssen in den meisten Fällen andere Sicherheiten vorgelegt werden. Generell sehen Banken es gerne wenn ein zweiter Kreditnehmer im Kreditvertrag steht. Sind dann noch zwei Einkommen vorhanden besteht doppelte Kreditsicherheit.
Hat eine alleinstehende Person aber eine gute Bonität und eine saubere Schufa, so kann auch ein hoher Kredit bewilligt werden. So steht einem Kredit für Unverheiratete nichts im Wege wenn die Kreditsumme etwa 10.000 Euro beträgt. Diese normalen Ratenkredite in der vorgenannten Höhe sind einfach und problemlos auch für Unverheiratete zu erhalten. Allerdings sehen Banken es gerne, wenn bei höheren Kreditsummen ein Mitantragsteller mit im Boot sitzt.
Gibt es keinen Kredit ohne Mitantragsteller, so sollte doch gut überlegt werden, wenn man als zweiter Kreditnehmer beauftragt. Besteht eine Partnerschaft, so kann dies der Partner tun. Wird alleine gelebt, so kann jeder als sogenannter Bürge in den Kreditvertrag einsteigen. Aber was ist zu tun, wenn beiderseits ein Kreditvertrag unterschrieben wurde und sich das Paar trennt. Wer bezahlt dann den Kredit für Unverheiratete?
Im Grund genommen sind beide Kreditnehmer für den Kredit verantwortlich. Wer unterschreibt, der haftet auch mit. Daher sollte vielleicht schon vorher geklärt werden, sollte zu einer Trennung kommen, wer den Kredit weiter bezahlt. Die Partnerschaft kann noch so gut sein, dennoch sollte dieser Vertrag schriftlich fixiert werden. Ganz wichtig ist das bei hohen Kreditsummen die eine lange Laufzeit haben. Dabei sollte derjenige als Hauptkreditnehmer gelten, der den meisten Nutzen aus dem Kredit hat.
Die Konditionen
Diese Vereinbarungen sind aber nur solange relevant, wie der Kredit pünktlich bezahlt wird. Kommt es zu Zahlungsausfällen, so wird sich die Bank an den Mitantragsteller halten. Schließlich hat er den Kredit mit seiner Unterschrift abgesichert. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, ob er vom Kredit einen Nutzen hat oder nicht.
Man denke hier nicht nur an eine gewollte Trennung, sondern auch bei einem Todesfall des einen Partners muss der andere den Kredit weiter bezahlen. Oftmals geht das zu bezahlende Objekt an die Erben. Für unverheiratete Paare die sich gegenseitig mit ihrer Unterschrift absichern, gibt es bei Banken aus dieser Sichtweise keine Bedenken. Es sind die Paare untereinander, die für den Fall der Fälle einiges klären sollten. So kommen Streitigkeiten gar nicht erst auf.
Sehen die Finanzen einer Person gut aus, man denke hier an Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder Beamte, so wird ein Kredit für Unverheiratete keine Schwierigkeiten bereiten. Diese Berufsgruppe ist solvent, ihr Arbeitsverhältnis ist beinahe unkündbar. Zudem kommt jeden Monat ein solides einkommen. Banken sehen diese Klientel als Vorzugskunden an und vergeben Kredite mit allerbesten Konditionen.
Ist die Person die einen Kredit alleine aufnehmen möchte aber verheiratet, so wird die Bank auf die Unterschrift des Mannes drängen. Gab es früher die sogenannten Hausfrauenkredite die die Unterschrift des Mannes nicht benötigten, so muss man sich unter diesen Krediten ein kleiner Kleinkredit vorstellen. Heutzutage werden die Hausfrauenkredite als Kleinkredit deklariert und müssen in den meisten Fällen die Unterschrift des Ehemannes haben. Es sei denn, die Person die einen Kredit wünscht, hat eine uneingeschränkte Bonität wie zuvor erwähnt, ein Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Grundsätzlich kann von einem Kredit für Unverheiratete ausgegangen werden, hat die betreffende Person eine gute Bonität, eine saubere Schufa und eine feste Anstellung, so vergeben Banken auch an Unverheiratete oder Alleinstehende einen Kredit.
Der Kredit ohne Schufa
Der Kredit für Verheiratete ist problemlos wenn es sich um einen einfachen Ratenkredit, einen Autokredit oder um einen Konsumkredit handelt. Der Autokredit als auch der Konsumkredit wird durch die gekauften Gegenstände abgesichert und benötigt dann oft keinen Bürgen. Dann kann die Kreditsumme schon einmal bis 10.000 Euro betragen, der ohne Sicherheiten bewilligt wird. All diese Kredite setzen aber immer eine gute Bonität und eine feste Anstellung voraus.
Hat der Unverheiratete eine schlechte Schufa so sieht es mit einem Kredit nur dann rosig aus, wenn er ein ausreichend hohes Einkommen und einen Festanstellung nachweisen kann. Für diesen Fall kommen die schufafreien Kredite infrage. Beworben sie durch Kreditvermittler, die den Kontakt zu der Auslandsbank herstellen.
Allerdings sollte der Kreditsuchende darauf achten, dass der Kreditvermittler seriös arbeitet. Verlangt er Vorkosten oder das Unterschreiben von Versicherungsverträgen so sollte er nicht beansprucht werden. Der Kreditantrag ist der der gleiche wie für einen normalen Online-Kredit. Der Kreditantrag wird gestellt, der Kreditvermittler wird anhand der eingegebenen Daten im Kreditvertrag eine vorläufige Kreditzusage geben. Die endgültige Kreditzusage wird erst erteilt, wenn die Bank die erforderlichen Bonitätsunterlagen geprüft hat.
Das sind Einkommensnachweise anhand von Gehaltszetteln, viele Banken verlangen auch Kontoauszüge aus den letzten Monaten und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Kann das vorgelegt werden und die Bank befindet sie für ausreichend, wird sie die Kreditsumme anweisen. Der ganze Vorgang dauert in etwa sechs bis sieben Werktage.
Wissen sollte der Kreditnehmer, dass sein Einkommen so hoch sein muss, dass es einen pfändbaren Anteilt hat.