Die Aufnahme eines Kredites ist heutzutage eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es werden Autos und hochwertige Möbel finanziert, manche finanzieren sogar ihren Jahresurlaub damit. Um einen Kredit zu erhalten müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Das sind ein entsprechend hohes Einkommen und eine saubere Schufa.
Viele Verbraucher können dies nicht vorweisen und müssen sich deshalb nach einem Kredit trotz Schufa und Geringverdiener umsehen. Bei einer der deutschen regulären Banken ist eine Nachfrage zwecklos. Es ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden und es liegen negative Schufa-Einträge vor, so dass ein Kreditsuchender davon ausgehen kann, dass die Kreditbewilligung keine Chancen hat.
Der Kredit trotz Schufa und Geringverdiener
Chancen bieten sogenannte Schweizer Kredite an, Kredite die von ausländischen Banken an deutsche Kreditnehmer vergeben werden. Diese Kreditform wird über Kreditvermittler abgewickelt. Der Haken bei diesem Kreditgeschäft, das Einkommen muss oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Der Grund, sollte der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr bezahlen können, wird aus dem pfändbaren Einkommen der Kredit bedient. Die Pfändungsfreigrenze wurde erst angehoben und beträgt bei einem 3.500 Euro Kredit 1.150 Euro.
Allerdings muss der Antragsteller alleinstehend sein. Bei einem Kredit trotz Schufa und Geringverdiener, vermittelt durch Schweizer Banken, kann es auch zu Problemen wegen des geringen Einkommens kommen. Die Lösung wäre die Benennung eines Bürgen, der mit einer Bürgschaft den Kredit absichert. Aber auch an einen Bürgen werden allein schon vom Gesetz her bestimmte Bedingungen gestellt, dazu kommen die Voraussetzungen die Banken auferlegen.
So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden: kann der Bürge die auf ihn zukommenden Raten nach einem Kreditausfall seitens des Kreditnehmers nur unter erschwerten Bedingungen aufbringen oder rutscht er sogar ins finanzielle Aus mit dieser Bürgschaft, so hat die Bürgschaft keine Gültigkeit.
Der Kredit trotz Schufa und Geringverdiener und die Möglichkeiten
Der Bürge muss solvent sein, das heißt, das Einkommen sollte hoch genug sein, die Schufa sauber, ebenso sollte er eine feste Anstellung haben. Er sollte außerdem daran denken, dass seine eigene Bonität durch die Bürgschaft eingeschränkt wird. Die Bürgschaft wird in die Schufa eingetragen, was bedeutet, dass er selbst bei Kreditbedarf unter Umständen selber einen Bürgen braucht. Auch wird die Bank seine Bürgschaft mit in die Haushaltsrechnung einbeziehen, was die Kreditwürdigkeit des Bürgen reduziert.
Hat der Kreditsuchende einen passenden Bürgen gefunden, der im Verwandten- oder Freundeskreis gesucht werden kann, dann kann der Kreditsuchende auch einen Kredit bei einer deutschen Bank aufnehmen. Der Bürge dient der Bank als Kreditsicherung. Trotz der Hinzuziehung eines Bürgen kommt es zu Einschränkungen bei der Kreditvergabe. Im Internet kann man sich kundig machen, Konditionen abfragen und sich die Voraussetzungen für einen Kredit ansehen.
Wer nun keinen Bürgen findet, der kann es mit einem Mitantragsteller versuchen, der dann unter Umständen als Hauptkreditnehmer auftreten kann. Er muss aber die gleichen Bedingungen wie der Bürge erfüllen, ein sicheres Einkommen und eine positive Schufa haben.
Für viele Verbraucher ist ein Kredit trotz Schufa und Geringverdiener nur unter den vorgenannten Bedingungen zu erhalten. Kein seriöses Kreditinstitut wird unter diesen schlechten Bedingungen einer Kreditzusage zustimmen.
Wird aber doch einmal ein Angebot unterbreitet, sollte der Kreditnehmer dieses Angebot ablehnen. Die Gefahr ist groß, dass das Angebot nicht seriös ist. Anbieter die bei dieser schlechten Ausgangslage Kredite anbieten, verlangen oft Vorkosten und eventuell auch Versicherungsabschlüsse, ohne dass ein Kredit zustande kommt.