Nach der Geburt eines Kindes geht in der Regel ein Elternteil in die Elternzeit und kümmert sich um die Pflege und Betreuung des Nachwuchses. Meist dauert die Elternzeit ein Jahr. Sie kann aber auch beliebig erweitert werden. Während des ersten Jahres erhält das betroffene Elternteil das Elterngeld, welches sich am vorherigen Einkommen orientiert und deutlich niedriger als dieses ist.
Für viele Eltern ist dies eine Phase im Leben, in der sie besonders gut auf das Geld achten müssen. Nicht nur, dass durch das Baby ein neues Familienmitglied in der Familie begrüßt werden kann, welches Geld benötigt. Auch die eigentlichen finanziellen Mittel, die sonst vorhanden sind, sind deutlich geringer und müssen besser eingeteilt werden. Wer während dieser Phase einen Kredit benötigt, muss nach einem Kredit während der Elternzeit Ausschau halten. Kein leichtes Unterfangen, da die Voraussetzungen für einen Kredit während der Elternzeit nicht unbedingt die besten sind.
Wann ein Kredit während der Elternzeit möglich ist
In der Elternzeit ist dann ein Kredit möglich, wenn man die dafür verlangten Voraussetzungen erfüllen kann. An erster Stelle steht dabei immer ein festes Einkommen und ein solider Job. Dieser darf nicht unbefristet sein und muss sich im sozialversicherungspflichtigen Bereich bewegen. Da man während der Elternzeit nicht arbeitet und die Arbeit ruht, muss immer der Partner den Kredit aufnehmen, der sich nicht in der Elternzeit befindet und einer geregelten Arbeit nachgeht.
Kann er ein ausreichendes Einkommen vorweisen und hat er zudem eine gute Schufa, so dürfte es nicht allzu schwer sein, einen Kredit zu beantragen. Lediglich bei der Höhe der Kreditsumme muss dann noch geschaut werden. Diese wird sich am Einkommen orientieren.
Wann ein Kredit während der Elternzeit nicht möglich ist
Möglich ist ein solcher Kredit nicht, wenn das Elternteil den Kredit aufnehmen will, dass sich momentan in der Elternzeit befindet. Die Bank wird den Kredit ablehnen, weil das Einkommen nicht nachgewiesen werden kann. Auch wenn man Elterngeld bezieht, so kann dies nicht für den Kredit genutzt werden. Denn es gilt als Sozialleistung und kann dadurch nicht gepfändet werden. Sollte man den Kredit nicht bedienen können, so hat die Bank keine Sicherheit und darf nicht pfänden.
Zudem kann man einen solchen Kredit nicht beantragen, wenn das Einkommen des Partners nicht für den Kredit ausreicht. Das Einkommen wird für die gesamte Familie berechnet und muss entsprechend hoch sein. Ist es dies nicht, gibt es keinen Kredit. Ähnlich sieht es aus, wenn die Schufa nicht passt. Sollten sich hier negative Einträge angesammelt haben, dann wird ein Kredit ebenfalls nicht genehmigt. Da zählt dann auch ein hohes Einkommen und sonstige Sicherheiten nicht mehr. Wer einmal anderen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist nicht Kreditwürdig und wird diesen deshalb auch nicht erhalten.