Seit 1999 dürfen Privatpersonen in Deutschland ein Insolvenzverfahren beantragen, um sich über mithilfe eines gerichtlichen Verfahrens von ihren Schulden zu befreien. Seit dieser Zeit gibt es in jedem Jahr fast 150.000 private Insolvenzen.
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist langwierig und sehr komplex und es müssen dabei auch sehr viele bürokratische Hürden vom Schuldner genommen werden. Aber am Ende jedes erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahrens gibt es für den Schuldner die heiß ersehnte Befreiung von der Restschuld. Allein diese Tatsache ist es dann vielen Schuldnern auch wert, diesen harten und steinigen Weg zu gehen. Am besten ist es, wenn dazu ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der das gesamte private Insolvenzverfahren kompetent begleitet.
Private Insolvenz anmelden
Deutsche Statistiken besagen, dass in Deutschland fast jeder dritte Haushalt etwas mehr oder weniger verschuldet ist. Davon kann sich ungefähr jeder zehnte Haushalt aus eigener Kraft aus der finanziellen Notlage nicht befreien. Für viele bleibt dann oft nur noch der Weg in die Privatinsolvenz. Da die jeweiligen Bundesländer die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen müssen, und diese Kosten extrem gesteigen sind, steht demnächst eine Reform an, bei der auch die Gebühren für die private Insolvenz verändert werden sollen.
Genau genommen heißt es eigentlich Verbraucherinsolvenz. Das ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, bei dem Schuldner durch die Restschuldbefreiung ihre Schulden loswerden können und Gläubiger wenigstens einen Teil der Schuld erhalten. Die Verbraucherinsolvenz richtet sich ausschließlich an private Schuldner.
Wer kann Privatinsolvenz anmelden
In der Regel ist die Überschuldung bzw. die Verschuldung ein langsam vor sich hinschleichender Prozess, der nicht von einem Tag auf den anderen einsetzt. Aber plötzliche Arbeitslosigkeit, lange Krankheit, Trennung vom Partner und Ähnliches können dazu führen, dass wichtige Einnahmen wegfallen und die eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Aber auch ein unangebrachtes Konsumverhalten, finanzielle Unkenntnis und Misswirtschaft oder der Hausbau sind häufig die Ursachen der Verschuldung bei Privatpersonen.
Um ein privates Insolvenzverfahren eröffnen zu können, muss eine Überschuldung vorliegen. Das heißt, die Schulden müssen so hoch sein, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass ein privater Schuldner diese Schulden innerhalb sechs Jahren aus eigener Kraft tilgen kann. Dabei werden die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt.
Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss ein Schuldner versuchen, sich auf außergerichtlichem Weg mit seinen Gläubigern zu einigen. Auch das kann entweder mithilfe eines Anwalts geschehen, aber auch ein Schuldnerberater kann hier unterstützend tätig werden. Wenn sich aber nur ein Gläubiger weigert und deswegen eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden kann, wird das Scheitern der Einigung vom Anwalt oder der Schuldnerberatungsstelle bestätigt.
Nun kann die Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass sämtliche Versuche, sich zu einigen gescheitert sind. Es muss ein Verzeichnis über das Vermögen und ein Verzeichnis der Gläubiger mit den entsprechenden Forderungen eingereicht werden und ein Plan, wie die Schulden zukünftig getilgt werden sollen.
Nun wird vonseiten des Insolvenzgerichts versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Erst, wenn auch dieser Versuch scheitert, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei werden die Gläubiger, soweit es möglich ist, anteilig befriedigt.
Das eigentliche Ziel des Insolvenzverfahrens ist für die Schuldner jedoch die Befreiung von der Restschuld, die nach einer Wohlverhaltensphase, die sich über sechs Jahre erstreckt, gerichtlich erteilt wird. In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner alles tun, um die vorhandenen Schulden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu begleichen. Wenn die Wohlverhaltensphase ganz geordnet und störungsfrei abläuft, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit wird. Der Ex-Schuldner steht damit ohne Schulden dar und kann ein schuldenfreies geordnetes Leben beginnen.