Führen Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg oder sie sind aussichtslos, ist der Schuldner verpflichtet, auf Beantragung eines Gläubigers gegenüber einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung – früher Offenbarungseid – abzulegen. Dabei muss der Verbraucher alle Vermögensverhältnisse offenlegen und an Eides statt die Wahrheit beglaubigen. Werden falsche Angaben gemacht kann das strafbar sein. Die eidesstattliche Versicherung erfolgt nach einer erfolglosen Sachpfändung. Wurde die EV geleistet, so wird sie beim zuständigen Amtsgericht in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieser Eintrag bleibt drei Jahre lang im Schuldnerverzeichnis stehen und kann zum Beispiel von Banken bei einem Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung eingesehen werden.
Der Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung – die Aussichten
Wer in dieser Situation nach einem Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung nachfragt, der erhält nur Kreditablehnungen. Wer den Offenbarungseid geleistet hat ist hierzulande absolut kreditunwürdig. Haben die zuvor durchgeführten Maßnahmen nicht zur Kontrolle des Einnahmen/Ausgaben-Verhältnisses geführt, so sollte es spätestens jetzt geschehen. Auf keinen Fall sollte ein Kredit beantragt und damit neue Schulden gemacht werden.
Oftmals kann ein Schuldner nur noch ein Konto auf Guthabenbasis führen. Ebenso können Handyverträge nur noch mit Prepaid-Karte bedient werden. Keine private Krankenversicherung wird den Arbeitnehmer aufnehmen und Kredite wird er auch nicht mehr erhalten. So ist jedenfalls der neueste Stand hier in Deutschland. Der Leumund den ja auch viele Banken in den Kreditvertrag mit einschließen ist bei einer eidesstattlichen Versicherung ruiniert.