Manch ein Verbraucher stellt sich vor Abschluss eines Kreditvertrages die Frage, inwieweit die vonseiten der Bank angebotene Restschuldversicherung für ihn wichtig ist oder ob er auf diese nicht ganz billige zusätzliche Absicherung verzichten kann.
Diese Frage kann nicht ganz eindeutig beantwortet werden, aber sicher ist in 90 Prozent aller Fälle, in denen ein Sofortkredit aufgenommen wird, eher überflüssig und ein Kostentreiber als sinnvoll.
Warum Banken die Restschuldversicherung gern verkaufen
Für Banken stellt sich aus ihrer Position die Frage nach dem Sinn und Zweck einer Restschuldversicherung so nicht, weil den Banken dadurch auch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Gegenteil – die Banken machen durch den Verkauf der Restschuldversicherungen einen nicht unbeträchtlichen zusätzlichen Gewinn, indem sie von den Versicherungen Provisionen für jede einzelne Restschuldversicherung bekommen. Von daher sind die Mitarbeiter in den Banken immer gehalten zumindest den Versuch zu unternehmen, dem Kreditnehmer die Restschuldversicherung schmackhaft zu machen und ihn letztlich davon zu überzeugen, dass er den Kreditvertrag mir Restschuldversicherung unterschreibt.
Wovor schützt die Restschuldversicherung den Kreditnehmer
Es ist natürlich unbestritten, dass eine Restschuldversicherung in bestimmten Situationen auch für einen Kreditnehmer Vorteile bringen kann. Je nachdem in welchem Umfang die Restschuldversicherung abgeschlossen wird, bietet sie den Angehörigen des Kreditnehmers Schutz vor dem Todesfall des Kreditnehmers, weil im Fall der Fälle die Restschuldversicherung den Restkredit komplett ablöst. Auch bei längerer Krankheit oder unerwarteter Arbeitslosigkeit kann die Restschuldversicherung ein Segen sein, wenn sie im Versicherungsfall für einen bestimmten Zeitraum die Raten für den Kreditnehmer zahlt.
Und jetzt das Aber …
Aber die Restschuldversicherung ist eine Art Risikolebensversicherung, die speziell im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme steht. Wer bereits eine Risikolebensversicherung sein Eigen nennt, hat seine Familie bereits für den Fall seines Ablebens ausreichend geschützt. Ähnliches gilt bei längerer Krankheit. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder eine Unfallversicherung hat, ist über diese Versicherungen ausreichend abgesichert.
Die Restschuldversicherung kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Aber im Kleingedruckten steht dann ganz deutlich, wann die Restschuldversicherung zahlt und wann nicht. Wer zum Beispiel aufgrund einer Krankheit verstirbt, die er bereits hatte, bevor der Kreditvertrag abgeschlossen wird, hat keinen Versicherungsschutz, wenn er an den Folgen dieser Krankheit stirbt. Das heißt, es gibt etliche Beispiele, wo die Restschuldversicherung zwar theoretisch sinnvoll sein könnte, es aber in der Praxis nicht ist, weil die Ausschlussklausel zum Tragen kommen würde.
Die Restschuldversicherung verteuert den Kredit
Wer sich als Kreditnehmer viel Mühe gegeben hat, einen wirklich günstigen Kredit zu finden, macht die Kostenersparnis in der Regel vollkommen zunichte, wenn er sich entschließt, mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abzuschließen, weil der Kredit dadurch richtig teuer wird. Würde man die Kosten für die Restschuldversicherung mit in den effektiven Jahreszins integrieren, wäre es nicht selten, dass der effektive Jahreszins nicht mehr 7,99 Prozent, sondern plötzlich bei über 20 Prozent liegen würde. Welcher Verbraucher schließt schon freiwillig einen Kredit mit so hohen Kreditnebenkosten auf. Von daher werden die Banken immer alles daran setzen, die Kosten für die Restschuldversicherung extra auszuweisen und die Versicherungsprämie dann auf die monatliche Rate umzulegen.
Verbrauchern sei also immer geraten, es sich wohl zu überlegen, ob dieser teure Versicherungsschutz wirklich notwendig ist. Vor allem sollte man den Argumenten der Bankmitarbeiter, die die Restschuldversicherung mit berechtigtem Interesse verkaufen, nicht ohne Weiteres Glauben schenken. Im Normalfall bleibt eine Rate auch bei Krankheit oder plötzlicher Arbeitslosigkeit bezahlbar. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist bei einem Sofortkredit zu Konsumzwecken eine Restschuldversicherung zu empfehlen.
Ganz eindeutig profitieren von dieser Versicherung nur die Bank und die Versicherung.




